Betriebsordnung
ESV INNSBRUCK Sektion Flugsport Betriebsordnung - BO Stand : V 01/2012-2020
1. Allgemeines
1.1. Die Sektion Flugsport des ESV Innsbruck ist eine unselbständige Teilorganisation des EISENBAHNER-SPORTVEREINES INNSBRUCK ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Somit kommen auch die Satzungen des ESV INNSBRUCK zur Anwendung. Wir sind kein Vermietungsunter-nehmen. Zweck der Sektion ist es, allen Mitgliedern mit gültiger Lizenz die Ausübung des Flugsportes zu ermöglichen.
1.2. Die Führung der Sektion obliegt der gewählten Sektionsleitung gemäß Anhang A1.
1.3. Flugzeuge, deren Halter der ESV Innsbruck ist, dürfen nur von Piloten betrieben werden, die Mitglied der Sektion Flugsport des ESV Innsbruck sind.
1.4. Die Einhaltung der Betriebsordnung ist, unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen, für alle Mitglieder verbindlich. Bei Nichtbeachten droht im Schadensfall die Geltendmachung von Regressansprüchen durch die jeweilige Versicherung bzw. ist der Verein ESV INNSBRUCK berechtigt, vom Mitglied den Ersatz der vollen, ihm entstandenen Schäden zu begehren.
2. Benützungsbestimmungen
2.1. Der Pilot muss im Besitz eines gültigen Pilotenscheines sein,der die Berechtigung zum Führen des jeweiligen Flugzeugmusters im Fluge und zur Durchführung der jeweiligen Flugart umfasst.
2.2. Der Pilot muss den Mitgliedsbeitrag vor Benützung eines Vereinsflug-zeuges für das laufende Jahr zur Gänze entrichtet haben. Damit ist er berechtigt ein Vereinsflugzeug bis zum 31. Januar des Folgejahres zu nutzen.
2.3 Jeder Pilot muss vor der erstmaligen Benützung eines Vereinsflugzeuges ordnungsgemäß von einem vom ESV Innsbruck berechtigtem Fluglehrer oder Einweisungsberechtigten gem. Anhang A2 auf dieses Muster eingewiesen worden sein.
2.4 Eine Flugberechtigung erlischt in der Regel, wenn nach Ablauf von 90 Tagen das entsprechende Flugzeug nicht vom Mitglied als PIC min. 1 Stunde inkl. 3 Landungen geflogen wurde. Die Flugberechtigung kann durch einen einfachen Checkflug mit einem Fluglehrer oder Einweisungs-berechtigten gem. Anhang A2 zur BO wiedererlangt werden. Ausnahmen von dieser Bestimmung genehmigt die Sektionsleitung.
2.5 Vor der Mitnahme von Passagieren muss der Nachweis erbracht werden können, dass innerhalb der letzten 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug des gleichen oder ähnlichen Musters durchgeführt wurden.
2.6 Langzeitnutzung: Bei einer Nutzung eines Luft-fahrzeuges über einen Zeitraum von 1 Tag hinaus, wird je Nutzungstag jedenfalls 1 Stunde je Tag in Rechnung gestellt.
3. Reservierung
3.1 Reservierungen werden über das Reservierungssystem online vorgenommen. lt www.flug-buch.at
3.2 Kann ein Reservierungstermin von einem Piloten nicht eingehalten werden, so ist dies unverzüglich online zu stornieren oder unter der Rufnummer 43 - 664 – 2078576 bekannt zu geben oder via Whatsapp Verteiler ESV Gruppe zu senden.
3.3 60 Minuten nach Ablauf des Reservierungszeitpunktes erlischt die Reservierung
3.4 Allfällige Rückfragen unter Rufnummer 43 - 664 - 2078576 .
4. Gebühren
4.1. Alle Flüge sind in das Bordbuch (hier die reine Flugzeit) und in den Flugbericht (Abrechnungsblock) einzutragen.
4.2. Landegebühren ( ausser in Innsbruck) und Flug-sicherungsabgaben sind am Landeplatz auf Vollständigkeit zu überprüfen (z.B. Touch & Go) und sofort zu bezahlen. Es ist dabei auch auf das Max TOW zu achten. Können Gebühren nicht unmittelbar am Landeplatz beglichen werden, so ist ein entsprechender Vermerk im Flugbericht (Abrechnungs-block) erforderlich. Werden Landungen nicht bezahlt und ist die Sektion gezwungen den Piloten auszuforschen so werden dafür €10,- jedenfalls in Rechnung gestellt.
Ergänzungen 2018/2019/2020
Fluggäste welche mit Piloten des ESV Flugsport fliegen, werden als Tagesmitglieder geführt.
Diese Betriebsordnung liegt im Cluboffice auf.